Was die App rechnet
Programmbeschreibung nach § 87c AO für EÜR Direkt 1.0, Steuerjahr 2026.
Wofür die App gedacht ist
EÜR Direkt erstellt aus Einnahmen, Ausgaben, Belegen und Bankumsätzen die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Einnahmenüberschussrechnung, also die Anlage EÜR mit der Anlage AVEÜR. Gedacht ist sie für Einzelunternehmer und Freiberufler, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, mit dem Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr, als Kleinunternehmer oder mit Regelbesteuerung.
Die App übermittelt nichts an das Finanzamt. Sie zeigt die Werte in der Reihenfolge der Vordrucke, und Sie übertragen sie selbst in Mein ELSTER.
Was die App nicht rechnet
Diese Fälle erkennt die App, soweit sie sie aus Ihren Angaben sehen kann, und weist darauf hin. Die Werte dazu ermitteln und übertragen Sie selbst:
- Personengesellschaften, GmbH und UG, Land- und Forstwirte, ein abweichendes Wirtschaftsjahr und mehrere Betriebe
- Voranmeldung: Gesamtdifferenz nach § 25a Abs. 4 UStG, Lieferung und Erwerb neuer Fahrzeuge, steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe, Dreiecksgeschäfte, Durchschnittssätze, Berichtigung nach § 15a UStG, Nachsteuer, Steuer nach § 14c UStG, uneinbringliche Forderungen und der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung innerhalb des Jahres; dazu nennt die App nur das Datum
- EÜR: Betriebsausgabenpauschalen, Grundstücke und Gebäude, Arbeitszimmer mit tatsächlichen Kosten, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach § 7g und § 7b EStG, Rücklagen, steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG, die Anlage SZ zu nicht abziehbaren Schuldzinsen, Beteiligungen, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Betriebsaufgabe, Beträge in fremder Währung, Verpflegung bei Reisen ins Ausland, Nutzungswert und Wege, wenn mehr als ein Fahrzeug des Jahres ein Fahrtenbuch hat oder höchstens zur Hälfte betrieblich genutzt wird, und beim Batterieabschlag älterer Elektro- und Hybridfahrzeuge, die Sonder-AfA für ein Elektrofahrzeug, das im Jahr der Anschaffung wieder ausscheidet, nachträgliche Anschaffungskosten bei degressiver AfA, Sonder-AfA oder abgelaufener Nutzungsdauer sowie die private Nutzung von Gütern im Sammelposten.
- Kleinunternehmer: Umsatzsteuer auf Entnahmen von Gegenständen, die vor der Kleinunternehmerregelung mit Vorsteuerabzug gekauft wurden
- Bank: Umsätze in fremder Währung, Exporte von PayPal und der Transaktionsverlauf von Wise
- Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Zusammenfassende Meldung, Gewerbesteuer und Einkommensteuer
Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Monatlich oder vierteljährlich, Soll- oder Ist-Versteuerung, Dauerfristverlängerung mit Sondervorauszahlung
- Der Zeitraum richtet sich nach der Steuerbehandlung: nach Leistung, Zahlung oder Rechnung; Anzahlungen bei Soll-Versteuerung, Teilzahlungen und Skonto
- Umsätze zu 19 %, 7 % und 0 %, steuerfreie und nicht steuerbare Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe, Steuer nach § 13b UStG und Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
- Vorsteuer aus Rechnungen, Einfuhr und § 13b, bei einem Privatanteil nur der betriebliche Teil; Geschenke über 50 € je Empfänger und Jahr ohne Vorsteuer
- Unentgeltliche Wertabgaben: private Nutzung des Betriebsfahrzeugs, Sachentnahmen und Entnahmen von Anlagegütern
- Kleinunternehmer geben nur für Zeiträume ab, in denen sie Steuer nach § 13b oder aus Erwerben in der EU schulden
- Ändert sich ein als abgegeben markierter Zeitraum, zeigt die App die Unterschiede und dass eine Berichtigung nötig ist
EÜR und Anlagenverzeichnis
- Einnahmen und Ausgaben zählen im Jahr der Zahlung (§ 11 EStG), regelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel nach der Zehn-Tage-Regel
- Ausgaben nach den Zeilen der Anlage EÜR, Geschenke, Bewirtung zu 70 %, Privatanteile, Gewerbesteuer
- AfA linear und degressiv, geringwertige Wirtschaftsgüter, Sammelposten, Computer und Software mit einem Jahr Nutzungsdauer, Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge nach § 7 Abs. 2a EStG, Ausscheiden, Einlage und Entnahme
- Betriebsfahrzeug mit 1 %-Regelung oder Fahrtenbuch, Wege zur ersten Betriebsstätte und Kostendeckelung, auch mit mehreren Fahrzeugen im Jahr, jedes mit seinen Kosten
- Pauschalen für Homeoffice, Arbeitszimmer als Mittelpunkt, Verpflegung bei Reisen im Inland, Fahrten mit dem Privatfahrzeug und die Entfernungspauschale
- Entnahmen und Einlagen, mit und ohne eigenes Geschäftskonto
Fristen und Hinweise
- Fristen nach § 18 UStG und § 149 AO, verschoben bei Wochenenden und Feiertagen Ihres Bundeslands
- Hinweise zum Prüfen, etwa zur Kleinunternehmergrenze, zu fehlenden Belegen und Angaben, zu Anlagegütern, Geschenken und Bewirtungen
Wie die App rechnet
- Beträge in Cent, Steuer kaufmännisch gerundet; in der Voranmeldung die Bemessungsgrundlagen in vollen Euro wie im Vordruck
- Jeder Wert lässt sich bis zum einzelnen Vorgang aufklappen
- Änderungen und Löschungen hält die App mit Zeitpunkt und dem Stand vorher und nachher fest (Einstellungen, „Änderungsprotokoll“); die Einträge lassen sich nicht ändern oder löschen. Aus einem Vorgang entfernte Belege bewahrt die App auf, gelöschte Einnahmen und Ausgaben liegen im Papierkorb zum Ansehen und Wiederherstellen; endgültig löschen lässt sich nichts
- Würde eine Änderung Werte einer als abgegeben markierten Voranmeldung oder EÜR ändern, fragt die App vorher; übernimmt sie mehrere Belege auf einmal, nennt ihr Bericht die betroffenen Anmeldungen. Danach zeigt sie „Berichtigung nötig“ mit den Unterschieden
- Lieber nicht rechnen als falsch rechnen: Fehlen Angaben oder ist ein Fall nicht sicher, rechnet die App ihn nicht und sagt das
- Grundlage sind die amtlichen Vordrucke und Anleitungen 2026 (BMF-Schreiben vom 29.12.2025 zur Voranmeldung und vom 01.09.2026 zur Anlage EÜR), die Gesetze in der für 2026 geltenden Fassung und die Richtlinien und BMF-Schreiben, die die App jeweils nennt
- Vor jeder Version laufen alle automatischen Tests, darunter Tests, die ohne Kenntnis der Umsetzung allein aus den Regeln geschrieben sind, und Prüfungen über viele Zufallsfälle, etwa dass jede Kennzahl die Summe ihrer Vorgänge ist. Das Protokoll des Testlaufs wird fünf Jahre aufbewahrt.